Mobile Geolokalisierung bei der Instandhaltung: Fluch oder Segen?

Das jahrelang aufgebaute Wissen über die Infrastruktur war bisher mangels technischer Möglichkeiten oft nur in den Köpfen der Techniker gespeichert. Heute lässt es sich dokumentieren und beliebig verwerten. Mitarbeitende für Inspektion und Instandhaltung können vor Ort Daten digital erfassen oder überarbeiten. Sie haben jederzeit Zugriff auf alle relevanten Informationen wie technische Daten, Zustandsbeschreibung, Wartungen und periodische Aufgaben inklusive Fälligkeiten und Fotos. Folgeprozesse wie Arbeitsaufträge lassen sich automatisch auslösen. Per Smartphone oder Tablet kann sich der beauftragte Mitarbeiter einfach zum Objekt hinführen lassen.

Einwilligung einholen

Was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Vorteile bringt, ist allerdings mit gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre verbunden: Mit Artikel 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) wird der bereits in Artikel 328 des Obligationenrechts verankerte Persönlichkeitsschutz von Mitarbeitenden konkretisiert. So dürfen durch die Benutzung von GPS-gestützten Geräten die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt werden. Auch dürfen solche Systeme niemals zur Kontrolle der Mitarbeitenden eingesetzt werden.

Vor der Benutzung von GPS-gestützten Geräten muss der Arbeitgeber daher die betroffenen Mitarbeitenden darauf hinweisen, dass durch den Einsatz der Geräte und der Software Rückschlüsse auf ihre Position möglich sind. Es lohnt sich, vor jeder Benutzung die Einwilligung der Mitarbeitenden einzuholen – etwa durch passwortgeschütztes Einloggen – und die Nutzung zu protokollieren. Dadurch lässt sich der Einsatz des GPS-Geräts auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen. Arbeitgeber, die sich frühzeitig aktiv mit diesen Vorgaben befassen und entsprechende Massnahmen treffen, werden künftig von den vielen Vorteilen von GPS-Tracking für Inspektion und Instandhaltung profitieren und zugleich arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite sein.

Segen für die Gaslecksuche

Ein Paradebeispiel für die sinnvolle Nutzung eines GPS-Geräts ist die Gaslecksuche. Dabei werden traditionell Ausschnitte von Landkarten mit den Gasleitungen drauf ausgedruckt. Ein Zweierteam läuft den Gasleitungen entlang, um mögliche Gaslecks zu lokalisieren. Der eine Mitarbeiter hält die Landkarte und bestimmt, wo der zweite Mitarbeiter mit dem Gasspürgerät kontrollieren soll. Im Nachgang wird manuell auf der Karte eingezeichnet, welche Strecke mit welchen Gasleitungen kontrolliert wurde.

Dank der Digitalisierung müssen keine Karten mehr gedruckt werden und eine Fachperson kann die Arbeit allein ausführen. Am Gürtel trägt sie ein GPS-Gerät, auf dem sie den Arbeitsauftrag eröffnet und die Gasleitungen auf der abgebildeten Landkarte sieht. Während der Kontrolle zeichnet das Gerät den zurückgelegten Weg auf. Am Schluss des Kontrollgangs schliesst der Mitarbeiter den Auftrag und die Aufzeichnung wird gestoppt. Für die Dokumentierung gegenüber dem kantonalen Inspektorat ist es nicht mehr nötig, auf der Karte die Strecken zu markieren und die Karte in einem Ordner abzulegen: Ab sofort ist die Lecksuche digital erfasst.

Effizienz erhöhen

Es gibt viele weitere Anwendungen, wo ein Einsatz von Geolokalisierung Sinn macht. Die Transparenz der erledigten Arbeiten führt zu hohen Effizienzgewinnen und entsprechenden Kosteneinsparungen. Ob Rundgänge und Fahrten für Sicherheitskontrollen, die Prüfung von Grünanlagen oder die Entlaubung und Reinigung von Fusswegen – in all diesen Bereichen bringt eine digitale Instandhaltung mit Geolokalisierung grosse Vorteile.